Inhaltsverzeichnis
- Akademischer Grad - Arten
- Anmerkung von akademischen Graden in Europa
- Erster Zyklus
- Zweiter Zyklus
- Dritter Zyklus
- Akademische Grade in deutschsprachigen Ländern
- Hochschulgesetz
- Grad vs. Titel
- Auflistung akademischer Grade im deutschen Sprachraum
- Führung akademischer Grade
- Strafbarkeit bei unbefugter Führung
- Akademische Grade in der französischen Sprachwelt
- Belgien
- Kanada
- Anglo-amerikanische akademische Grade
- spanischsprachigen Welt
- Italien
- Niederlande / Holland
- Tschechien und Slowakei
- Häufige Fragen zum akademischen Grad
- Wie erhalte ich einen akademischen Grad?
- Sind alle akademischen Grade gleichwertig?
- Welche Bedeutung haben akademische Grade im Berufsleben?
- Kann ich meinen akademischen Grad in einem anderen Land nutzen?
Akademischer Grad nach Abschluss. (© Andrei - Fotolia.com)
Akademische Grade sind die Bezeichnungen für eine Abschlusskennzeichnung, die von einer Hochschule, d.h. durch eine akademische Behörde, wie beispielsweise die Fakultät, den Fachbereichen oder Prüfungsausschüssen nach einem abgeschlossenen Studium oder auch aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung vergeben werden. Was genau eine Hochschule ist, wird in § 1 des Hochschulrahmengesetz (HRG) geregelt. Akademische Grade sind ein System von Würden und werden durch eine Urkunde dokumentiert, sog. Graduierung.
Akademischer Grad - Arten
Für Sprach-, Kultur-, Sport-, Sozial- und Kunstwissenschaften gibt es die Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts (B.A.) und Master of Arts (M.A.). In der Mathematik, im naturwissenschaftlichen Bereich, sowie in der Medizin, in den Agrar-, Forst-, und Ernährungswissenschaften wird die Bezeichnung Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.) verwendet. Für Ingenieurwissenschaften gelten, je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs Bachelor/Master of Science (B.Sc /M.Sc.) oder Bachelor/Master of Engineering (B.Eng./M.Eng.).
In Wirtschaftswissenschaften gibt es, wiederum je nach Inhalt den Bachelor/Master of Arts oder den Bachelor/Master of Science.
Rechtswissenschaften besitzt die Bezeichnung Bachelor/Master of Laws (LL.B./LL.M.). Weiterhin werden für Studienabschlüsse, mit denen die Voraussetzungen für das Lehramt vermittelt werden, die Bezeichnungen Bachelor/Master of Education (B.Ed./M./Ed.) vergeben. Die Studiengänge, die staatlich geregelt sind und wo als Abschluss das Staatsexamen geschrieben wird, sind von diesen Abzeichnungen ausgeschlossen.
Anmerkung von akademischen Graden in Europa
Im Rahmen des Bologna-Prozesses wird in Europa zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer seit 2001 eine Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse in einem System von 3 Zyklen angestrebt. Meist werden sie als Bachelor, Master und Doktorgrad definiert. In den europäischen Ländern mit dem traditionellen 2-Zyklus-System (Diplom-Doktor) läuft seit mehreren Jahren eine Umstellung. 2007 wurden die meisten Studiengänge umgestellt. Studiengänge wie Medizin, Rechtswissenschaften oder Theologie werden vorerst nicht umgestellt. In Rechtswissenschaften werden nur teils Studiengänge auf Bachelor/Master System angeboten; der Abschluss gewichtet jedoch nicht wie der ursprüngliche.
Erster Zyklus
Der erste Zyklus besteht aus dem Bakkalaureus/Bakkalaurea. Die Abkürzung lautet Bakk., sowie der lateinische Zusatz phil. Der Grad wird nach dem Namen geführt: „Max Meyer, bakk.phil.“
Der erste Zyklus erfasst auch den Bachelor. Der Grad des Bachelors löste ab 2006 den Bakkalaureus ab, außer der geänderten Bezeichnung gibt es aber keinen Unterschied zwischen den Graden
Zweiter Zyklus
Der zweite Zyklus umfasst den Magister, den Master und das Diplom. Der Magister wurde 2006 durch die Bezeichnung des Masters abgelöst. Außer die Bezeichnung gibt es keinerlei Unterschiede zwischen den Graden.
Dritter Zyklus
Der dritte Zyklus umfasst den Doktor.
Akademische Grade in deutschsprachigen Ländern
In Deutschland ist ein Studiengang nach dem durch ihn erlangten Grad benannt, beispielsweise „Magisterstudiengang“. Für verschiedene Studienfächer kann derselbe Grad verliehen werden. Gesetzlich werden akademische Grade auch als Hochschulgrade bezeichnet.
Hochschulgesetz
Die Hochschulgrade sind im aktuellen Hochschulrahmengesetz (§ 18 HRG) geregelt. Dort heißt es in § 18 I HRG:
„Auf Grund der Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, kann die Hochschule einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen. Auf Grund der Hochschulprüfung an Fachhochschulen oder in Fachhochschulstudiengängen anderen Hochschulen wird der Diplomgrad mit dem Zusatz ´Fachhochschule´ (FHH) verliehen. Die Hochschule kann einen Diplomgrad auch auf Grund einer staatlichen Prüfung oder einer kirchlichen Prüfung, mit der ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, verleihen. Das Landesrecht kann vorsehen, dass eine Hochschule für den berufsqualifizierenden Abschluss eines Studiums einen Magistergrad verleiht; dies gilt, unbeschadet des § 19 HRG, nicht für den Abschluss in einem Fachhochschulstudiengang. Nach näherer Bestimmung des Landesrechts kann eine Hochschule für den berufsqualifizierenden Abschluss eines Studiums auf Grund einer Vereinbarung mit einer ausländischen Hochschule andere als die in den Sätzen 1,2 und 4 genannten Grade verleihen. Ein Grad nach Satz 5 kann auch zusätzlich zu einem der in den Sätzen 1, 2 und 4 genannten Grade verliehen werden.“
So heißt es in § 18 II HRG weiter: „Im übrigen bestimmt fas Landesrecht, welche Hochschulgrade verliehen werden.“ So werden zum Beispiel Doktorgrade und Ehrendoktorgrade in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In § 19 HRG wurde weiterhin die Einrichtung von Studiengängen ermöglicht, „die zu einem akademischen Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und zu einem Master- oder Magistergrad führen". Der Magister als deutsche Form der Abschlussbezeichnung Master sollte nicht mit den traditionellen deutschen Magisterabschlüssen verwechselt werden, auch wenn sowohl das Diplom als auch der alte Magister als Äquivalent zum "neuen" Master/Magister angesehen werden.
Grad vs. Titel
Ein sogenannter akademischer Grad wird in der Umgangssprache oftmals mit der Bezeichnung des Titels verwechselt, beispielsweise wie der Doktorgrad oder der Professorentitel, die keinen Titel sondern ein akademischer Grad darstellen.
Auflistung akademischer Grade im deutschen Sprachraum
Bakkalaureus
· Abkürzung: B. oder bacc., z.B. B.A. (Baccalaureus Artium), bac.jur. (Baccalaureus Juris
Magister
· Abkürzung M. oder Mag., früher auch Mr.,
· Magister Artium (M.A.) ("Magister der Künste"). Die Abkürzung M.A. sollte nicht mit der ebenso lautenden Abkürzung für den akademischen Grad des Master of Arts verwechselt werden, wie er in Masterstudiengängen vergeben wird.
· Magister rerum publicarum (Mag. rer. publ.). Magister der Verwaltungswissenschaften
Diplom
· Dauer (FH): Fachhochschule, 3 bis 4 Jahre, Abschluss: Diplom (FH)
· Dauer (Uni): Universität, 4 bis 5 Jahre, Abschluss: Diplom (Univ.)
· Diplom I und II: wissenschaftlicher Studiengang an der Universität Kassel (Diplom I viereinhalb Jahre, Diplom II zusätzlich ein Jahr)
· Beispiele: Dipl.-Ing. (Diplom-Ingenieur), Dipl.Soz./Päd. (Diplom Sozialarbeiter/Sozialpädagoge), Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Kfm./Dipl.-Kffr. (Diplom-Kaufmann /Diplom-Kauffrau), Dipl.-Hdl. (Diplom-Handelslehrerin /Diplom-Handelslehrer), Dipl.-Inform./Dipl.-Inf. (Diplom-Informatiker), Dipl.-Jur. (Diplom-Jurist), auch in unpersönlicher Form z.B. Dipl. Vis. Komm. (Diplom für Visuelle Kommunikation)
Lizenziat
· Abkürzung: lic., z.B.: lic. theol. (Lizentiat der Theologie)
· Dauer: Bachelor oder Magister/Diplom plus 1 bis 2 Jahre
Meisterschüler
· Dauer: Master oder Diplom plus 1 bis 2 Jahre
Bachelor
Master
· Dauer: Bachelor, Magister/Diplom oder u.U. Vordiplom + 2 Semester Hauptstudium plus 1 bis 2 Jahre
· Beispiele: M.Eng. (Master of Engineering), MA (Master of Arts), M.Sc. (Master of Science), LL.M. (Master of Laws)
Doktor, Doctor of Philosophy
· Je nach verleihendem Fachbereich einer Universität lautet der vergebene akademische Grad Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rerum naturalium bzw. Dr. rer. nat.) der Forstwissenschaft und Waldökologie (Dr. forest), der Geisteswissenschaften (Dr. phil.), der Rechtswissenschaft (Dr. jur.), der Politik- oder Wirtschaftswissenschaft (Dr. rerum politicarum bzw. Dr. rer. pol. oder Dr. rerum oeconomicarum bzw. Dr. rer. oec.), der Medizin (Dr. med.), der Tiermedizin (Dr. med. vet.), der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) oder der Technischen Wissenschaften (Dr.techn.). Die Verleihung erfolgt nach Erfüllung aller Voraussetzungen der Promotion, in der Regel bestehend aus Anfertigung einer wissenschaftlichen Abhandlung und einer Prüfung sowie der nachgewiesenen Publikation der Dissertation.
· Der Doktor ist der höchste akademische Grad.
· Dauer der Promotion: Nach einem ersten Abschluss - Magister, Diplom, Staatsexamen oder Master und unter besonderen Voraussetzungen auch Bachelor und Diplom (FH) - dauert es meist weitere 2 bis 5 Jahre bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens. Eine Sondersituation ist jedoch in einigen Fächern wie Humanmedizin und Zahnmedizin gegeben, weil die Promotion als Hochschulexamen unabhängig vom Staatsexamen ist. Hier kann die Promotionszeit u.U. nur wenige Monate betragen, da auch der Umfang der Dissertationen hier oft geringer ist. Oft dauert die Promotion aber auch in der Medizin und der Zahnmedizin mehrere Jahre. Der einzige Vorteil, den Mediziner und Zahnmediziner haben, ist, dass sie ihre Promotion bereits während des Studiums beginnen können und dadurch häufig den akademischen Grad des Dr. med., bzw. Dr. med. dent., schon kurz nach Beendigung des Studiums verliehen bekommen. Viele Absolventen der Medizin und der Zahnmedizin verzichten aus zeitlichen Gründen heutzutage aber auch auf die Möglichkeit, eine wissenschaftliche Arbeit im Sinne einer Promotion zu verfassen, und tragen nur die Berufsbezeichnung "Arzt".
Die folgenden Bezeichnungen sind hochschulrechtlich keine akademischen Grade:
Das bei Lehramts-, Veterinärmedizin-, Rechtswissenschafts-, Lebensmittelchemie-, Medizin- und Pharmaziestudiengängen absolvierte Staatsexamen ist kein akademischer Grad. Dies ist der Fall, da es keinen Namenszusatz sondern vielmehr eine Prüfungsbezeichnung darstellt, wobei, meist auf Antrag, in einigen deutschen Bundesländern mit dem Staatsexamen der Rechtswissenschaften der akademische Grad eines Diplom-Juristen vergeben werden kann. Nichtsdestotrotz bildet es einen Abschluss des Studiums als Voraussetzung für das Referendariat. Weiterhin ist auch der Professor kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung oder ein Titel.
In den meisten Bundesländern darf er allerdings nach Eintritt in den Ruhezustand als sog. akademische Würde weitergeführt werden. Eine Habilitation berechtigt nicht zur öffentlichen Benennung als Professor, es müssen erst ein Ruf an eine Universität oder die außerordentliche Verleihung des Professorentitels erfolgen. Weiterhin sind Ehrendoktorate (lat. doctor honoris causa), Dr. h.c. und Dr. E.h. ebenfalls keine akademischen Grade. Bei mehrfacher Vergabe wird üblicherweise mit Dr.h.c.mult. abgekürzt. Sogenannte selbstgewählte "studentische Grade" wie stud. oder cand., die im Hochschulrahmengesetz nicht vorgesehen sind, zählen auch nicht als akademische Bezeichnung.
Führung akademischer Grade
Die Führung akademischer Grade ist in Deutschland durch die Hochschulgesetze der Länder geregelt.
Definition
„Führung“ heißt, dass man sich selbst als Träger eines solchen Grades in der Öffentlichkeit zu erkennen gibt. Dies kann durch die Eintragung des Grades auf der Visitenkarte oder auf dem geschäftlichen Briefpapier, aber auch durch mündliche Äußerungen geschehen. Wer sich nur im kleinen privaten Kreis, wie beispielsweise auf einer Party, mit einem nicht vorhandenen Grad bezeichnet, macht sich nicht im Sinne unbefugter Führung strafbar. Ebenfalls nicht unter „Führung“ im rechtlichen Sinne fällt der Gebrauch eines akademischen Grades als Bestandteil eines Künstlernamens (z.B. DJ Dr. Motte).
Form
Grundsätzlich gilt, dass Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde oder die Prüfungsordnung festgelegt ist. Wurde der Diplomgrad einer Fachhochschule z.B. mit dem Zusatz (FH) verliehen, darf dieser Zusatz bei der Führung des Grades nicht weggelassen werden. Ob ein Grad als Namenszusatz vor oder hinter dem Namen genutzt wird, ist im Gegensatz zu Österreich in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Allgemein üblich ist aber, dass Diplom- und Doktorgrade vor dem Namen, Magister- und Bachelor-/Master-/PhD-Grade hinter dem Namen gebraucht werden.
Für die Führung ausländischer Grade gelten bestimmte Vorschriften, welche sich aus den Hochschulgesetzen der Länder ergeben. Ausländische Grade dürfen in der Regel nur mit Herkunftszusatz (die Bezeichnung der verleihenden Hochschule) geführt werden, davon ausgenommen sind Hochschulgrade aus Ländern der Europäischen Union einschließlich Vatikan.
Strafbarkeit bei unbefugter Führung
Anders als bei den meisten geschützten Bezeichnungen, deren unrechtmäßige Führung in der Regel ordnungswidrig ist - wie z.B. auch das unbefugte Führen eines Abschlusses einer Berufsakademie (Dipl.-...(BA))-, stellt die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) dar.
Eintragung in offizielle Dokumente
Die Eintragung akademischer Grade in offizielle Dokumente, z.B. in den Reisepass, ist in Deutschland im Gegensatz zu Ländern wie Österreich nicht erforderlich. Eine Ausnahme bildet der Doktorgrad, welcher in abgekürzter Form in den Ausweis eingetragen werden kann.
Eine Pflicht zur Führung eines akademischen Grades besteht für den Inhaber in Deutschland jedoch nicht.
Akademische Grade in der französischen Sprachwelt
Aktuelle akademische Grade:
· nach französischem Recht gilt das Baccalauréat, das dem Abitur bzw. der Matura entspricht, als erster akademischer Grad
· Licence -- Abitur + 3 Jahre
· Magistère/Mastère (Magister) – Abitur + 5 Jahre
· Doktor, Voraussetzung: Verfassen einer Doktorarbeit – Abitur + 8 Jahre
· Diplôme
· Docteur habilité (Dr. habil.)
Frühere akademische Grade:
· DEUG, "Diplôme d'études universitaires générales" – Abitur + 2 Jahre
· Maîtrise -- Abitur + 4 Jahre
· DESS, "Diplôme d'études supérieures spécialisées" – Abitur + 5 Jahre
· DEA, "Diplôme d'études approfondies" – Abitur + 5 Jahre
Belgien
· Candidat – Abitur + 2 Jahre
· Bachelier / Gradué – Abitur + 3 Jahre
· Ingénieur industriel (Ing.) – Abitur + 4 Jahre
· Master / Licencié – Abitur + 4 oder 5 Jahre
· Ingénieur civil (Ir.) – Abitur + 5 Jahre
· Docteur -- i. d. R. Abitur + 8 Jahre (Doktorarbeit)
Kanada
· Bachelier ès Arts/Sciences -- Abitur + 3 Jahre
· Maître ès Arts/Sciences -- Abitur + 4 Jahre
· Docteur
Anglo-amerikanische akademische Grade
Die Gradbezeichnungen und Studiendauern sind nicht einheitlich geregelt und variieren zwischen Ländern, Hochschulen, und sogar den Fakultäten derselben Hochschule; ein durchgängiges "angloamerikanisches System" von akademischen Graden existiert nicht.
Die Grundformen der häufigsten akademischen Grade sind:
· Bachelor – (Studiumsberechtigung + 3 oder + 4 Jahre)
· Master – (Studiumsberechtigung + 4 bis 6 Jahre / Bachelor + 1 oder + 2 Jahre)
· Doctor – (Voraussetzung: Bachelor oder entsprechende Studienabschlüsse), Titel sind z.B PhD oder DPhil (3 bis 7 Jahre), DBA (3 bis 4 Jahre)
In den USA ist auch der nach zweijährigem College-Studium verliehene Associate Degree ein akademischer Grad. In vielen anderen Ländern, besonders in Europa, wird er aber nicht als solcher anerkannt.
spanischsprachigen Welt
· Diplomado (Diplom) -- (Standard-graduate-Titel, Abitur + 3 Jahre)
· Licenciado (Lizenziat)--(Standard-graduate-Titel, Abitur + 5 oder + 6 Jahre)
· Ingeniero (Ingenieur) -- (Standard-graduate-Titel, Abitur + 5 oder + 6 Jahr)
· Profesor (Professor, mit Lehrbefugnis) -- (Abitur + 6 bis + 10 Jahre)
· Maestría -- (Licenciado/Ingeniero/Profesor/Postgraduate Degree + 1 oder 2 Jahre)
· Doctorado (Doktor) -- (Licenciado/Ingeniero oder Profesor + Doktorarbeit, i. d. R. 2 Jahre)
· Título propio bzw. Diploma propio. (Hochschuleigener Grad oder Titel)(Advanced Graduate-Level)
· Arquitecto (Arqu.)
· Arquitecto técnico (Arqu. técn.)
· maestro (M.)
Italien
· Assistente Sociale (Ass. Soc.)
· Diplomato (Dipl.)
· Diploma di Specializzazione (DS)
· Dottore / Dottoressa (Dott./Dott.ssa)
· Dottore di ricerca (DR)
· Laurea (L)
· Laurea Specialistica (LS)
· Master Universitario (M)
· Specialista (Spec.)
Niederlande / Holland
In den Niederlanden werden als Ergebnis des Bologna-Prozesses folgende Grade vergeben:
· Bachelor (Abitur + 3 Jahre an einer Universität oder niederl. FH-Reife + 4 Jahre an einer hogeschool (Fachhochschule))
· Master (Bachelor + 1 bis 2 Jahre)
· Professional Master
· promotie bzw. PhD (Promotion, der Grad PhD wird im Normalfall nur an ausländische Studenten verliehen)
Vor der Einführung der dem Bologna-Prozess entsprechenden Grade gab es noch folgende Abschlüsse in den Niederlanden:
· doctoraal examen (Grundständiger Grad an Universitäten; nicht mit dem Doktorgrad zu verwechseln; in Deutschland als Äquivalent zum dt. Diplom angesehen)
· getuigschrift HBO (Abschluss einer niederländischen Fachhochschule, Absolventen tragen den Grad baccalaureus, bzw. in den Ingenieurwissenschaften ingenieur.)
Vereinzelt werden die Grade baccalaureus und ingenieur in Deutschland nicht als akademische Grade angesehen. Dies liegt an grundlegenden Unterschieden im Hochschulrecht beider Länder. Werden in Deutschland die Begriffe akademischer Grad und Hochschulgrad synonym verwendet, so wird nach niederländischem Recht nur der Abschluss einer Universität als akademischer Grad bezeichnet, der Abschluss einer hogeschool dagegen als Hochschulgrad.
Tschechien und Slowakei
Aus historischen Gründen sind die akademischen Grade in diesen beiden Ländern nahezu identisch. Heute werden folgende Grade vergeben:
· bakalář (Bc.) (entspricht Bachelor; Abitur + 3 bis 4 Jahre)
· magistr (Mgr.) (entspricht Master; Abitur + 4 oder 5 Jahre)
· inženýr (Ing.) (entspricht Diplomingenieur, Abitur + 5 Jahre)
· MUDr. bzw. MVDr. MUDr (entspricht Arzt für Allgemeinmedizin; Abitur + 6 Jahre)
· MVDr. (entspricht Veterinärmediziner; Abitur + 6 Jahre)
· Ph.D (Doktor; seit 1996, nach angloamerikanischem Vorbild, 1990 bis 1996 lautete dieser Grad Doktor)
Nur in der Slowakei gibt es den Grad artis doctor; "Doktor der Kunst". Daneben gibt es in beiden Staaten sogenannte "kleine Hochschuldoktorgrade". Diese Grade wurden in der ČSSR 1966 eingeführt und können nach abgeschlossenem Hochschulstudium erlangt werden.
In der ČSSR bestanden neben den kleinen Hochschuldoktorgraden auch noch die Grade Kandidát věd (entsprach dem sowjetischem kandidat nauk) und Doktor věd (entsp. doktor nauk). Diese wurden 1990 abgeschafft.
Häufige Fragen zum akademischen Grad
Wie erhalte ich einen akademischen Grad?
Um einen akademischen Grad zu erhalten, müssen Sie in der Regel ein Hochschulstudium oder ein vergleichbares akademisches Programm absolvieren. Sie müssen die Voraussetzungen für den jeweiligen Grad erfüllen, einschließlich der erforderlichen Kurse, Prüfungen und Abschlussarbeiten. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Grad durch die jeweilige Hochschule oder Universität verliehen.
Sind alle akademischen Grade gleichwertig?
Akademische Grade können je nach Hochschule, Studienprogramm und Land unterschiedlich sein und haben daher unterschiedliche Niveaus und Bedeutungen. Es ist jedoch üblich, dass bestimmte akademische Grade als höherwertig oder anspruchsvoller als andere betrachtet werden. Zum Beispiel wird ein Doktortitel im Allgemeinen als höherwertig als ein Bachelor- oder Master-Abschluss angesehen.
Welche Bedeutung haben akademische Grade im Berufsleben?
Akademische Grade können im Berufsleben sehr wichtig sein und können zu einer höheren Bezahlung, besseren Karrierechancen und einer höheren beruflichen Qualifikation führen. Viele Arbeitgeber bevorzugen Bewerber mit höheren akademischen Graden und einige Berufe erfordern bestimmte akademische Grade.
Kann ich meinen akademischen Grad in einem anderen Land nutzen?
Die Anerkennung von akademischen Graden kann je nach Land unterschiedlich sein. In einigen Fällen müssen akademische Grade anerkannt oder validiert werden, um in einem anderen Land anerkannt zu werden. Es ist daher wichtig, sich im Voraus über die Anerkennungsverfahren zu informieren.
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